Grundsteuerreform: Noch kein Bescheid eingetroffen?

++Aktuell Februar 2023++ Dauerbrenner Grundsteuer: Besser Einspruch gegen den Grundsteuermessbescheid einlegen? StB Wilfred Lüsebrink gibt Ihnen in einem Info-Video Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Grundsteuerbescheiden. Wann lohnt es sich wirklich, Einspruch einzulegen? Hier mehr erfahren!

 

Überall ist es in den Medien: Es geht los mit der Grundsteuerreform, die Finanzämter verschicken die Informationsschreiben an die Grundstückseigentümer, und die Frist zur Abgabe der Feststellungserklärungen beginnt am 1. Juli 2022.

Nur, zahlreiche Eigentümer haben von ihrem Finanzamt noch nichts gehört, und so häufen sich sowohl die Anrufe bei den Behörden als auch die Suchanfragen im Netz, wo denn die „Bescheide” bleiben.

 

Finanzämter kommen mit dem Versenden der Schreiben zur Grundsteuerreform nicht hinterher

Die Erklärung wird in den allermeisten Fällen ganz einfach sein. Die Finanzämter stehen derzeit vor einer Mammutaufgabe und kommen mit dem Versenden der Informationsschreiben nicht hinterher. Viele Länder stellen  für die Steuerpflichtigen bereits Informationen zusammen, die fürs Ausfüllen der Feststellungserklärungen benötigt werden.

Das Problem: Hausbesitzer müssen für die Feststellungserklärungen einige Informationen bereitstellen, die sie möglicherweise nicht so einach zur Hand haben, z.B. Bodenrichtwerte, Angaben zu Wohn- und Nutzflächen oder zum Flurstück. Liefern die Finanzämter diese Informationen nicht mit, so könnte es eng werden bis um 1. Oktober 2022. Bis dahin müssen die Angaben nämlich gemacht werden.

 

Verbände fordern Verlängerung der Abgabefrist

Deshalb fordern Verbände wie zum Beispiel der Eigentümerverband „Haus und Grund” mehr Zeit für die Grundsteuer-Erklärungen. Der Präsident des Steuerzahlerbund Reiner Holznagel fordert das schnelle Versenden von Informationsschreiben an die Haus- und Grundstücksbesitzer, die auch Hinweise und Hilfestellung für die Erklärung enthalten.

 

Problem: Jedes Bundesland kann eigene Vorgaben machen

Verwirrend ist auch, dass jedes Land eigene Vorgaben machen kann, welche Informationen zu erklären sind und welche nicht. Fest steht nur, dass die Grundsteuererklärung grundsätzlich digital abzugeben ist – zum Beispiel über Elster oder eine andere Steuer-Software, die die Abgabe über das Elster-Portal unterstützt.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform: Welche Angaben in welchem Land zu machen sind und wo es versteckte Schwierigkeiten geben könnte, erfahren Sie hier auf unserer Themenseite zur Grundsteuerreform 2022.

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