Häufig schenken Eltern ihren Kindern zu Lebzeiten eine Immobilie und behalten sich hierbei das Nießbrauchsrecht vor (Nießbrauchsvorbehalt). In diesem Zusammenhang kommt es immer wieder zu Fehlern. Diese sollen an dieser Stelle in der gebotenen Kürze dargestellt werden. In den weiterführenden Beiträgen erhalten Sie Tipps, wie Sie Komplikationen bei der Ausgestaltung des Nießbrauchrechts vermeiden.
Immobilien: Übertragung von Einkünften innerhalb der Familie
Wie können Vermietungseinkünfte innerhalb der Familie verlagert werden? Wann ist ein Zuwendungsnießbrauch steuerlich anzuerkennen? Der BFH hat klargestellt, dass eine befristete Übertragung auf die minderjährigen Kinder im Wege eines unentgeltlichen Nießbrauchs nicht missbräuchlich ist, wenn die Eltern - von der übertragenen Einkunftsquelle abgesehen - hieraus keinen weiteren Steuervorteil ziehen. Hier mehr erfahren zu BFH, Urt. v. 20.06.2023 - IX R 8/22.
Vermietung & Verpachtung: Was ist bei Nießbrauch zu beachten?
Wie werden Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zugerechnet, wenn an Gesellschaftsanteilen einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft ein Nießbrauchsrecht besteht? Der BFH hat in seiner Entscheidung vom 15.11.2022 (IX R 4/20) seine Grundsätze zur steuerlichen Behandlung eines Nießbrauchs an einem Personengesellschaftsanteil weiter konkretisiert. Was es dabei zu beachten gibt, erfahren Sie hier.
So regeln Sie die Lastenverteilung und Lastentragung beim Nießbrauchsvorbehalt
Der Nießbraucher hat nach § 1047 BGB für die Dauer des Nießbrauchsrechts alle im Zusammenhang mit dem Gebäude stehenden öffentlichen und privatrechtlichen Lasten zu tragen (z.B. Grundbesitzabgaben). Er ist nach § 1041 BGB zur Erhaltung der Sache in ihrem wirtschaftlichen Bestand verpflichtet. Dazu gehören aber nur gewöhnliche Ausbesserungen und Erneuerungen zur laufenden Unterhaltung des Grundstücks, die regelmäßig innerhalb kürzerer Zeitabstände anfallen. Größere Renovierungskosten hat dagegen der Eigentümer zu tragen. Da die gesetzliche Regelung oft für Konflikte zwischen Nießbraucher und Eigentümer sorgt, ist es ratsam, die Lastentragung und Lastenverteilung vorab vertraglich zu regeln. Klicken Sie hier und erfahren Sie, was es dabei zu beachten gibt.
Gesamtberechtigte am Nießbrauch? So vermeiden Sie Fehler in der Formulierung der Gesamtberechtigung gem. § 428 BGB
Bei der Übertragung von Grundbesitz ist es nicht unüblich, dass der schenkende Alleineigentümer für sich und seinen Ehegatten Rechte vorbehält, etwa ein Nießbrauchsrecht oder ein Rentenrecht. Es empfiehlt sich dabei, genau zu formulieren, wann das Recht dem anderen Ehegatten zusteht. Erhalten Sie hier Hinweise zur sicheren Ausgestaltung der Gesamtberechtigung.
Nachträglicher Verzicht auf das Nießbrauchsrecht? Das ist schenkungsteuerlich zu beachten
Immer wieder gelangen die schenkenden Eltern einige Zeit später zu der Einsicht, dass sie die Einnahmen aus dem Nießbrauchsrecht nicht mehr benötigen oder das Nießbrauchsrecht aufgeben wollen, um den Kindern einen Verkauf des Objekts zu ermöglichen. Schenkungsteuerlich führt der vorzeitige unentgeltliche Verzicht auf den vorbehaltenen, nicht auf einen bestimmten Endtermin befristeten Nießbrauch zu einer (weiteren) Bereicherung i.S.d. § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG in Gestalt der Minderung von Belastungen des Eigentümers. Dadurch bestand die Gefahr einer doppelten Belastung, sofern das vorbehaltene Nießbrauchsrecht bei der Übertragung des Wirtschaftsguts selbst nicht als Abzugsposten berücksichtigt wurde, andererseits aber der Verzicht hierauf als schenkungsteuerbarer Vorgang betrachtet wird. Wie Sie die schenkungsteuerliche Situation beim Verzicht auf das Nießbrauchsrecht genau prüfen, erfahren Sie hier.
Steuerliche Folgen eines Nießbrauchs an Unternehmensanteilen
Welche steuerlichen Folgen hat ein Nießbrauch an GmbH-Anteilen? Nach dem BFH können Kapitaleinnahmen ertragsteuerlich weiterhin dem Anteilseigner zurechenbar sein, wenn mit dem Nießbrauch zwar ein anteiliger Gewinnanspruch verbunden ist, aber insbesondere Stimmrechte nicht effektiv durchsetzbar sind. Zudem ging der BFH auf die Möglichkeit einer mittelbaren verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) ein. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in seiner Entscheidung vom 14.02.2022 (VIII R 29/18) seine Grundsätze zur steuerlichen Behandlung eines Nießbrauchs an einem GmbH-Anteil weiter konkretisiert. Hier weiterlesen.
Immobilienerbe: Was gilt beim Wert von Nutzungsrechten?
Wie ist der Grundstückswert für die Erbschaftsteuer bei Nutzungsrechten zu bestimmen? Was gilt für den Wert eines Nießbrauchsrechts? Nach dem BFH ist der Grundstückswert auch dann gesondert festzustellen, wenn er zur Berechnung des Jahreswerts von Nutzungen benötigt wird. Auch wenn sich das Nutzungsrecht nur auf einen Grundstücksteil bezieht, ist der Wert des Gesamtgrundstücks zu ermitteln. Was für die Ermittlung eines Grundbesitzwertes zu Grunde gelegt werden muss, erfahren Sie hier.
Nießbrauchsverzicht: BFH zur Höhe der Schenkungsteuer
Bei einem unentgeltlichen Verzicht auf einen sog. Nießbrauchsvorbehalt wird Schenkungsteuer fällig. Der BFH hat jetzt die steuerlichen Auswirkungen im Fall einer Unternehmensübertragung unter Angehörigen verdeutlicht. Demnach liegt regelmäßig eine Schenkung i.S.d. § 7 Abs. 1 ErbStG vor - gleichzeitig ist der Wert der Nießbrauchsverbindlichkeit bei der steuerlichen Bemessung zu berücksichtigen. Hier mehr erfahren zu BFH, Urt. v. 20.05.2014 - II R 7/13.
Nießbrauch: Eigentümer kann keine Renovierungskosten abziehen
Kein seltener Fall: Die Eltern übertragen ein vermietetes Mehrfamilienhaus auf ihre Kinder und behalten sich ein lebenslanges Nießbrauchsrecht an dem Grundstück vor (sog. Vorbehaltsnießbrauch). Das Finanzgericht Baden-Württemberg lehnt leider während des Bestehens einer Nießbrauchsbelastung einen Abzug von Aufwendungen des Eigentümers als vorweggenommene Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung ab. Hier mehr erfahren.