FG Hamburg - GERICHTSBESCHEID vom 06.12.2001 (II 437/00)
Die Beteiligten streiten über die Methode, nach der eine Rücklage nach § 7g Abs. 3 EStG aufzulösen ist. Die Klägerin ist eine GmbH, in deren Betrieb Industriebürsten hergestellt werden. Im Jahr 1996 hatte die Klägerin [...]