FG Hamburg - Beschluss vom 29.10.2001 (II 202/00)
Der Streitwert ist gemäß §§ 1 Abs. 1 c, 25 und 2Abs. 2 Satz 1 durch das Prozessgericht festzusetzen, da das Gericht dies angesichts der voneinander abweichenden Berechnungen der Beteiligten für angemessen erachtet. [...]