BFH - Beschluss vom 19.05.2004 (III R 12/02)
1. Die Entscheidung ergeht gemäß § 126a der Finanzgerichtsordnung (FGO). Der Senat hält einstimmig die Revision für unbegründet und eine mündliche Verhandlung nicht für erforderlich. Der Senat hält an seiner Auffassung [...]