BFH - Beschluss vom 06.05.2004 (I B 223/03)
I. Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) ist eine GmbH, deren Stammkapital im Streitjahr (1988) von Herrn W gehalten wurde. W war zugleich Geschäftsführer der Klägerin. Seit Januar 1988 war zudem Herr S, der [...]