FG München - Urteil vom 14.11.2006 (6 K 2613/05)
I. Streitig ist in der Sache, ob der Beklagte (das Finanzamt - FA -) verpflichtet ist eine festgesetzte Körperschaftsteuer für 1993 in Höhe von 8.118,80 EUR nebst Zinsen in Höhe von 363,53 EUR zu erlassen. Mit [...]