FG Köln - Urteil vom 24.08.2006 (2 K 6306/06)
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Kläger Mehraufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit geltend machen kann. Der Kläger war im [...]