BFH - Beschluss vom 02.07.2008 (X B 9/08)
Die Beschwerde, mit der die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) geltend machen, die Revision sei zur Fortbildung des Rechts (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 1 der Finanzgerichtsordnung --FGO--) zuzulassen, hat keinen [...]