FG Köln - Urteil vom 06.09.2018 (13 K 939/13)
Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die Beteiligten streiten um den Abzug von Catering-Aufwendungen. Die Klägerin ist eine GmbH, deren Unternehmensgegenstand Produktionen für Film [...]