BFH - Beschluß vom 15.01.2002 (VII B 273/01)
Das Rechtsmittel ist unzulässig. 1. Vor dem Bundesfinanzhof (BFH) muss sich --wie auch aus der Rechtsmittelbelehrung in dem vorbezeichneten Urteil hervorgeht-- jeder Beteiligte, sofern es sich nicht um eine juristische [...]