BFH - Beschluß vom 11.02.2002 (IX B 38/01)
Die Beschwerde ist unbegründet. Die Voraussetzungen, um gemäß § 115 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) die Revision zuzulassen, sind nicht erfüllt. 1. Soweit die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) [...]