BFH - Beschluß vom 28.02.2002 (V B 56/01)
I. Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) konzipierte und vertrieb im Streitjahr (1993) eine Ferienwohnanlage im Rahmen eines sog. Time-Sharing-Modells. Zum Zweck der Vermarktung zu wochenweiser Nutzung war der [...]