FG Mecklenburg-Vorpommern - Beschluss vom 02.01.2008 (3 V 120/07)
I. Zwischen den Beteiligten ist die Festsetzung von Einkommensteuer streitig. Die Antragstellerin lebt seit dem 01. April 2005 von ihrem Ehemann getrennt. Aus der Ehe sind zwei Kinder hervorgegangen. Die [...]