FG München - Urteil vom 21.01.2010 (14 K 1616/07)
1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. I. Streitig ist, ob der Antrag des Klägers auf Erlass von Branntweinsteuer und Säumniszuschlägen aus Billigkeitsgründen zu Recht abgelehnt [...]