BFH - Beschluss vom 08.02.2012 (IV B 13/11)
Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Die in der Beschwerdebegründung geltend gemachten Zulassungsgründe nach § 115 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) liegen nicht vor. Die Beschwerde ist teils unzulässig, teils [...]