BFH - Urteil vom 26.04.2012 (IV R 19/09)
I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger), ein eingetragener Verein, war Kommanditist der B-KG und zugleich an der Komplementär-GmbH, der B-GmbH, mit einer Stammeinlage von 300.000 DM (Stammkapital der B-GmbH: 9 [...]