FG München - Urteil vom 07.09.2022 (15 K 358/22)
1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Die Beteiligten streiten über die Höhe der im Bescheid über die Festsetzung von Aussetzungszinsen ausgewiesenen Zinsen. Der Kläger wurde im [...]