BFH - Beschluß vom 04.08.1999 (IV B 96/98)
Von einer Darstellung des Tatbestands wird gemäß Art. 1 Nr. 6 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs abgesehen. Die Beschwerde ist nicht begründet. 1. Es liegt kein Verstoß gegen § 96 Abs. 1 Satz 1 der [...]