FG Münster - Urteil vom 24.08.2001 (2 K 334/00 Kg)
Streitig ist der Zeitpunkt der Beendigung einer Berufsausbildung. Der Sohn der Klägerin (Klin.) S., der im März 1995 18 Jahre alt geworden war, besuchte ab dem 08.08.1994 die Höhere Berufsfachschule für Technische [...]