FG München - Urteil vom 11.02.2003 (6 K 2403/02)
I. Streitig ist die Rechtmäßigkeit der Prüfungsanordnung für den Veranlagungszeitraum 1999 gegenüber der Klägerin, einer als Fertigungsbetrieb geführten GmbH. Der Umsatz im Jahr 1999 betrug 6.922.824 DM. Der Beklagte [...]