BFH - Beschluss vom 21.08.2008 (VII B 40/08)
I. Für die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin), eine GmbH, die in der Klageschrift mit dem Zusatz i.L. bezeichnet war, setzte der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) im Jahr 2005 Kfz-Steuer [...]