BFH - Beschluss vom 16.09.2008 (X S 20/08)
Der angerufene Senat kann offenlassen, ob der Kläger, Beschwerdeführer und Rügeführer (Kläger) in schlüssiger Weise eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes) gerügt hat. [...]