FG Hamburg - Urteil vom 26.09.2008 (1 K 203/05)
Unter den Beteiligten ist streitig, ob Aufwendungen für ein im Haus der Kläger in Hamburg genutztes Arbeitszimmer als Werbungskosten steuerlich zu berücksichtigen sind, ferner, ob nach mehrjähriger doppelter [...]