FG Hessen - Urteil vom 16.08.2017 (2 K 775/16)
Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. Mit Bescheid der Familienkasse vom 07.05.2015 wurde der Kindergeldantrag des Klägers für die Kinder x (geb.), y (geb. ) und z (geb.) [...]