FG Köln - Urteil vom 24.05.2017 (3 K 101/15)
Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Die Beteiligten streiten darüber, ob der Beklagte berechtigt war, beim Kläger eine zweite Anschlussprüfung, nämlich für die Jahre 2009 bis 2011 [...]