FG Berlin - Urteil vom 19.06.2000 (8 K 8497/98)
Die Beteiligten streiten darum, ob eine Lösegeldzahlung, die die Klägerin geleistet hat, als verdeckte Gewinnausschüttung anzusehen ist. Dem liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der mit 33,8% des Stammkapitals an der [...]