BFH - Beschluss vom 16.01.2003 (IX B 172/02)
I. Die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) bewohnen ein eigenes Einfamilienhaus. Der Kläger vermietete Räume im Obergeschoss dieses Hauses, die keine abgeschlossenen Wohnungen bildeten und in denen nach den [...]