BFH - Beschluss vom 28.01.2003 (VIII B 62/02)
Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ist zu verwerfen. I. Die Beschwerde der Beigeladenen zu 3 (Beschwerdeführerin zu 2) --Rechtsnachfolgerin der früheren Komplementärin der X-KG-- ist unzulässig, da [...]