LSG Bayern - Urteil vom 07.05.2019 (L 14 R 690/17)
I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 07.09.2017 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Die [...]