Hält ein Mandant von Ihnen Anteile an einer Kapitalgesellschaft, so gibt es viele denkbare Sachverhalte, in denen er Sie um Rat aufsuchen wird.
Wie funktioniert der Erwerb von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft durch eine GmbH? Wie sind diese zu bilanzieren und zu besteuern? Können die Anteile an einer Kapitalgesellschaft in eine andere Kapitalgesellschaft mit eingebracht werden? In unseren Fachartikeln finden Sie unter anderem die Antworten auf diese und noch viele weitere Fragen.
Eine GmbH kann von ihren Gesellschaftern eigene Geschäftsanteile (§ 5 Abs. 2 GmbHG) erwerben. Dabei zwingend zu beachten sind die Grundsätze der Kapitalaufbringung. Was gilt es sonst noch zu berücksichtigen? Wie sind die bisher geleisteten Stammeinlagen auf diese Anteile einzubeziehen? Lesen Sie hierzu die passenden Fachbeiträge bei uns!
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Werden die eigenen Anteile wieder veräußert, ist der Einfluss auf das gezeichnete Kapital wieder rückgängig zu machen (§ 272 Abs. 1b Satz 1 HGB). Wie genau muss die Veräußerung der Anteile nun verzeichnet werden? Lesen Sie hier weiter!
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Nehmen Sie an, ein Rechtsträger, der eigene Anteile erworben hat, ist an einer Umwandlung beteiligt. Diese Anteile wurden in Höhe des Nennbetrags vom gezeichneten Kapital offen abgesetzt und ferner in den frei verfügbaren Rücklagen verrechnet. Welche Konsequenzen ergeben sich hieraus für die Kapitalveränderung? Was passiert, wenn der übertragende Rechtsträger Anteile am übernehmenden Rechtsträger hält? Werden sie zu eigenen Anteilen des Unternehmens? Finden Sie die Antworten auf all ihre Fragen bei uns!
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Auf den Erwerb eigener Geschäftsanteile ist im Hinblick auf das steuerliche Einlagekonto § 28 KStG entsprechend anzuwenden. Zunächst ist das Einlagekonto in Höhe des Nennbetrags der Anteile zu erhöhen. Wie Sie anschließend verfahren müssen, lesen Sie in unseren Fachbeiträgen. Außerdem erfahren Sie, was zu beachten ist, wenn der Kaufpreis den Nennbetrag der Anteile überschreitet.
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Gegenstand der Einbringung in eine Kapitalgesellschaft können auch Anteile an einer anderen Kapitalgesellschaft sein. Im Gegenzug dazu werden neue Anteile an der aufnehmenden Gesellschaft gewährt, sog. qualifizierter Anteilstausch. Ist eine solche Einbringung von Anteilen an Kapitalgesellschaften steuerneutral? Was passiert hingegen bei der Einbringung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft und den Wirtschaftsgütern dieses Unternehmensteils, die zum Betriebsvermögen eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils gehören? Lesen Sie weiter!
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