„Der Firmenwagen ist zu versteuern“ – diese allgemeine Aussage kennen Ihre Mandanten. Dahinter steckt natürlich folgender Grundsatz: Stellen Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern ein betriebliches Fahrzeug über eine Dienstwagenregelung kostenlos oder verbilligt auch für Privatfahrten oder für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte zur Verfügung, löst diese Zuwendung einen lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtigen Vorteil aus.
AKTUELL:
BMF-Schreiben vom 07.02.2022 zur Bemessungsgrundlage für die unternehmensfremde (private) Nutzung von Elektrofahrzeugen - klicken Sie hier und bringen Sie die Neuregelungen in Erfahrung!
BMF-Schreiben zur Nutzung eines betrieblichen Elektro- und Hybridelektrofahrzeugs für private Fahrten vom 5.11.2021 – klicken Sie hier und sehen Sie die Regelungen im Überblick.
Was Ihre Mandanten aber nicht wissen, welche steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten bei der Pkw-Nutzung bestehen und wie Arbeitnehmer diese optimal ausnutzen können, um Steuern zu sparen.
Hier sind Sie als Steuerberater gefragt. Auf den folgenden Themenseiten erfahren Sie, wie Sie Ihre Mandanten optimal rund um die Dienstwagennutzung beraten. Ob zu 1 Prozent Regelung, Fahrtenbuchmethode, Zuzahlungen des Arbeitnehmers oder anderen wichtigen Themen – Sie erhalten aktuelle Informationen, die Sie sofort für Ihre Beratung und Gestaltung anwenden können (Klicken Sie hier, um zur Inhaltsübersicht dieser Themenseiten zu gelangen – mit allen Artikeln & Gratis-Downloads rund um die perfekte Dienstwagenregelung).
Muster für die Dienstwagenvereinbarung
Zunächst aber zur Dienstwagenregelung an sich: Unternehmer freuen sich über ein rechtssicheres Muster für einen Dienstwagenüberlassungsvertrag. Deshalb bieten wir Ihnen hier eine Dienstwagenvereinbarung bzw. einen Dienstwagenvertrag zum kostenlosen Download an.