Auch nach den aktuellen Erleichterungen für buchführende Steuerpflichtige: Die GoBD stellen betroffene Unternehmen immer noch vor große Herausforderungen. Sie als Steuerberater erfahren auf diesen Themenseiten, welche Grundsätze Sie und Ihre Mandanten beachten müssen. Nutzen Sie unser Angebot, um sich zu informieren und dieses Wissen an Ihre Mandanten weiterzugeben.
Die drei Hauptbereiche der GoBD
Das BMF regelt über die GoBD folgende drei Hauptbereiche:
- Aufbewahrung von elektronischen Unterlagen,
- Führung der elektronischen Buchhaltungsaufzeichnungen,
- Verantwortlichkeiten für die vorgenannten Bereiche
Die wirklich bedeutsamen, praxisrelevanten Regeln betreffen die elektronische Buchführung und die Archivierung elektronischer Dokumente – das zeigen seit geraumer Zeit die Betriebsprüfungen, die diesen Fokus gesetzt haben. Wie Ihre Mandanten die E-Mail-Archivierung etc. prüfungssicher gestalten, das erfahren Sie auf diesen Seiten.
Darüber hinaus stellen wir für Sie auf diesen Themenseiten aktuelle Informationen rund um die neuen GoBD und anderen Buch- und Kassenführungsthemen zur Verfügung. Halten Sie sich hier über aktuelle Entwicklungen auf dem Laufenden!
Unsere Beiträge rund um die GoBD
GoBD 2021: Welche Regelungen gelten aktuell – und was hat sich geändert?
Eins vorweg: Die letzten Änderungen an der GoBD wurden bereits vor knapp anderthalb Jahren mittels eines BMF-Schreibens vorgelegt und sind nun auch schon fast seit diesem Zeitraum gültig.Neuregelungen der GoBD sind jedes Mal relevant für viele Ihrer Mandanten, denn sowohl Groß- und Kleinunternehmen als auch Freiberufler*innen und Selbstständige unterliegen den Pflichten der GoBD. Wie jedes Jahr um diese Zeit steht also die Frage im Raum, was sich 2021 konkret bei den GoBD ändert. Klicken Sie hier und erfahren Sie alles zu den Neuerungen bei den GoBD.
GoBD 2020: Neue, überarbeitete GoBD veröffentlicht – so verhalten Sie sich jetzt richtig
Es hat sich eine Menge getan in Sachen GoBD: Das BMF hat eine aktualisierte Fassung der GoBD veröffentlicht. Damit gelten ab sofort neue Grundsätze der elektronischen Buchführung (BMF vom 28.11.2019- IV A 4 - S 0316/19/10003 :001). Welche Änderungen in Sachen GoBD 2020 auf uns zu kommen, erfahren Sie im folgenden Beitrag – klicken Sie hier.
GoBD 2018 prüfungssicher umsetzen: So geht´s!
Die Erfahrung zeigt: Die elektronische Buchführung und die Archivierung von elektronischen Dokumenten wie z.B. E-Mails ist in den Fokus von Betriebsprüfern gerückt.
Wie Sie die Buchführung Ihrer Mandanten revisionssicher gestalten können, lesen Sie jetzt im folgenden Leitfaden. Hier klicken!
GDPdU 2016 / 2017: Totgesagte leben länger!
+++ Übergangsfrist des BMF läuft 2016 aus +++ Das Thema Kasse, digitale Buchführung und Kassenführung ist wieder hochaktuell: Erfahren Sie, wie Sie die Kassensyteme Ihrer Mandanten jetzt bereit machen und laden Sie den Spezialreport „Anforderungen an Registrierkassen ab 2017“ kostenlos herunter. Hier klicken!
Zeitnahe Verbuchung bei vierteljährlicher USt-Voranmeldung
Nach den Vorschriften der GoBD sollen die Buchführungsbelege bis spätestens zum Ende des darauffolgenden Monats verbucht sein. Viele Kanzleien haben jedoch kleinere Mandanten, deren Belege nur vierteljährlich erfasst werden. Bei ihnen besteht auch nur die vierteljährliche Abgabeverpflichtung der Umsatzsteuer-Voranmeldungen.
Das Problem: Die Belege werden in solchen Fällen nicht in dem durch die GoBD vorgegebenen Zeitrahmen erfasst.
Wie Sie als Steuerberater hier Abhilfe schaffen können, erfahren Sie im folgenden Artikel.
Kassenführung nach den GoBD: Die Anforderungen und die häufigsten Fehler
Mittlerweile scheint es ein Wettbewerb in den Betriebsprüfungsstellen der Finanzämter zu sein, Kassenführungen möglichst häufig als nicht ordnungsgemäß anzusehen.
Fehler in der Kassenführung führen zu einer nicht ordnungsgemäßen Finanzbuchhaltung. Zuschätzungen seitens des Finanzamts und hohe Steuernachforderungen sind oft die Folge.
Nach GoBD: Das ZUGFeRD galoppiert los...!
Das ZUGFerD kommt – ein neues einheitliches elektronisches Rechnungsformat, das den elektronischen Rechnungsaustausch in Deutschland endlich voranbringen soll.
Das BMF-Schreiben zu den GoBD vom 14.11.2014 geht explizit auch auf das ZUGFeRD-Format ein. Das Format wird auch von der Finanzverwaltung akzeptiert.
Im folgenden Beitrag erfahren Sie, was es bei der Implementierung von ZUGFerD zu beachten gibt und welche Vorteile Sie durch Verwendung dieses neuen hybriden Dateistandards haben – sei es als Rechnungsaussteller oder Rechnungsempfänger
GoBD: Muster-Verfahrensdokumentation zur Belegablage
Hier erhalten Sie als Gratis-Download über die Seiten der AWV (Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung e.V.) ein Muster für die Verfahrensdokumentation nach den neuen GoBD.
GoBD: Muster-Verfahrensdokumentation – klicken Sie hier.
Eine andere Frage: Dürfen Papierbelege nach der Digitalisierung vernichtet werden?
Nicht erst seit der GoBD 2015 stellen sich viele Unternehmer die Frage, ob sie Papierbelege nach dem Einscannen vernichten dürfen.
Hier gibt es neben der GoBD noch weitere neuere rechtliche Entwicklungen, die auf jeden Fall – vor dem Wegwerfen der Eingangsrechnungen – vom Unternehmen beachtet werden müssen.
Unser Autor Sascha Hartmann hat diese für Sie in eine aktuelle Übersicht gepackt. Hartmann beschäftigt sich als Geschäftsführer der G+M Belegdepot Steuerberatungsgesellschaft mbH tagtäglich mit digitaler Finanz- und Lohnbuchführung und kennt sich bestens aus mit den Anforderungen an die elektronische Erfassung und Aufbewahrung von Eingangsrechnungen.
Auswirkungen der neuen GoBD auf die Umsatzsteuer
Die neuen GoBD sind da, aber bislang stand noch aus, welche Auswirkungen diese für die Umsatzsteuer haben. Das BMF hat jetzt ein Schreiben veröffentlicht, das Klarheit bringt.
Pflichten aus den GoBD für Einnahmenüberschussrechner
Eine Frage, die in Steuerkanzleien häufig auftaucht, lautet: Welche Pflichten sehen die GoBD bei Einnahmenüberschussrechnern, die keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben müssen, bzgl. der zeitnahen Verbuchung, Belegsortierung, Belegaufbewahrung und Kassenführung vor?