Der Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG: worauf Sie unbedingt achten müssen

Der Investitionsabzugsbetrag ist besonders in kleineren Unternehmen beliebt: durch ihn kann der Gewinn gemindert und dadurch die Steuerbelastung gesenkt werden.
Doch wie der Investitionsabzugsbetrag konkret zu nutzen ist, hängt von verschiedenen Voraussetzungen ab. Zu beachten ist hier vor allem eine Begrenzung des Betriebsvermögens und des maximalen Gewinns. Werden diese Grenzen überschritten, ist der Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG nicht anwendbar. Auch die Nutzung angeschaffter Güter ist in die Kalkulation mit einzubeziehen. Der Investitionsabzugsbetrag birgt daher einige Tücken, die nicht übersehen werden sollten.

In diesem Artikel gehen wir darum für Sie vollumfänglich auf alle Voraussetzungen und Besonderheiten des Investitionsabzugsbetrages ein. Neben der Inanspruchnahme erklären wir Ihnen auch alles zu Verstößen und Folgen und betrachten die aktuelle Rechtslage. Daneben stellen wie für Sie eine Verknüpfung zu verwandten Themen wie dem Antrag zum Buchwert und den latenten Steuern her. Zum besseren Verständnis können Sie zudem themenrelevante Rechtsprechung nachlesen.

Der Investitionsabzugsbetrag bei Übertragung eines Mitunternehmeranteils

Soweit der Rechtsvorgänger vor der unentgeltlichen Übertragung des Mitunternehmeranteils im Hinblick auf eine Investition im Sonderbetriebsvermögen einen Investitionsabzugsbetrag nach § 7g Abs. 1 EStG in Anspruch genommen hat, ist die Übertragung nur dann Anlass für eine Rückgängigmachung im Wege der Änderung der Gewinnfeststellung des Abzugsjahres, wenn die Übertragung des Mitunternehmeranteils mit dem Ende des Investitionszeitraums zusammenfällt (§ 7g Abs. 3 EStG).
Ist der dreijährige Investitionszeitraum noch nicht abgelaufen und ist die begünstigte Investition im Sonderbetriebsvermögen nach wie vor objektiv möglich, ist der Investitionsabzugsbetrag in der Person des Rechtsnachfolgers fortzuführen. [...]

Lesen Sie hier mehr über den Investitionsabzugsbetrag, veranschaulicht durch viele Beispiele und Verweise auf die Rechtsprechung.

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Der Antrag zum Buchwert - Investitionsabzugsbetrag (Darstellung der Rechtslage bis 2015 und ab 2016)

Soweit der Rechtsvorgänger vor der Einbringung des Betriebs für eine beabsichtigte Investition einen Investitionsabzugsbetrag nach § 7g Abs. 1 EStG in Anspruch genommen hat, ist die Einbringung Anlass für eine Rückgängigmachung durch Änderung der Steuerfestsetzung des Abzugsjahres, wenn zum Zeitpunkt der Geltendmachung des Abzugs durch Steuer- bzw. Feststellungserklärung bereits feststeht, dass der Betrieb nach § 20 UmwStG auf Antrag zu Buchwerten in eine Kapitalgesellschaft eingebracht wird. Begründet wird dies damit, dass die Einbringung nach § 20 UmwStG ein veräußerungs- und tauschähnlicher Vorgang ist. Damit ändert sich der Rechtsträger des Betriebs aufgrund entgeltlichen Rechtsgeschäfts, und zwar unabhängig davon, ob die Bewertung des eingebrachten Betriebsvermögens mit dem gemeinen Wert oder mit dem Buchwert erfolgt. [...]

In diesem Fachbeitrag erfahren Sie mehr zum Investitionsabzugsbetrag in Verknüpfung mit dem Buchwert. Außerdem wird eine Betrachtung der alten und neuen Rechtslage im direkten Vergleich vorgenommen.

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Der Investitionsabzugsbetrag im Fall der latenten Steuern

Für passive latente Steuern kommen insbesondere folgende Fälle in Betracht:

  • Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags (§ 7g Abs. 1 EStG )
  • Abzug nach § 7g Abs. 2 Satz 2 EStG von den Investitionskosten

[...]

Hier sehen Sie die Bedeutung des Investitionsabzugsbetrages für die latenten Steuern.

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BFH - Urteil vom 10.03.2016 (IV R 14/12): Inanspruchnahme eines Investitionsabzugsbetrages bei unentgeltlicher Betriebsübertragung

Der Inanspruchnahme eines Investitionsabzugsbetrags steht es nicht entgegen, wenn im Zeitpunkt seiner Geltendmachung feststeht, dass die Investition nicht mehr von dem Steuerpflichtigen selbst, sondern aufgrund einer bereits durchgeführten oder feststehenden unentgeltlichen Betriebsübertragung von dem Betriebsübernehmer vorgenommen werden soll. Voraussetzung dafür ist, dass der Steuerpflichtige bei Fortführung des Betriebs die von ihm benannten Wirtschaftsgüter selbst angeschafft oder hergestellt hätte und er zum maßgeblichen Bilanzstichtag anhand objektiver Kriterien erwarten konnte, dass die Investition nach Übertragung des Betriebs fristgemäß von seinem Rechtsnachfolger zur Nutzung in dem übertragenen Betrieb vorgenommen werden würde. [...]

Hier können Sie ganz einfach ein relevantes Urteil zum Thema nachlesen.

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FG Münster - Urteil vom 15.04.2014 (1 K 3247/11 F): Kapitalkonto i.S. des § 15a EStG nach Investitionsabschreibung gemäß § 7g EStG

Leitsatz: Die außerbilanzielle Hinzurechnung eines Investitionsabzugsbetrags gemäß § 7g Abs. 2 EStG bleibt für die Berechnung des ausgleichsfähigen bzw. verrechenbaren Verlustes eines Kommanditisten nach § 15a EStG außen vor.
Tatbestand: Streitig ist, wie sich die gewinnerhöhende Hinzurechnung eines Investitionsabzugsbetrages gem. § 7g Einkommensteuergesetz in der im Streitjahr geltenden Fassung ( EStG ) auf die Feststellung des verrechenbaren Verlustes gem. § 15a EStG auswirkt. [...]

Auch in diesem Urteil spielt der Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG eine wichtige Rolle.

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BFH - Urteil vom 11.07.2013 (IV R 9/12): Zinslauf bei rückwirkendem Wegfall einer Voraussetzung für den Investitionsabzugsbetrag

Der Wegfall der Investitionsabsicht vor Ablauf der Investitionsfrist hat zur Folge, dass die Gewinnminderung durch den Investitionsabzugsbetrag rückgängig zu machen ist. Die aus diesem Grund festgesetzte Einkommensteuer war vor Inkrafttreten des § 7g Abs. 3 Satz 4 EStG i.d.F. des Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetzes vom 26. Juni 2013 nach § 233a Abs. 2a AO zu verzinsen. [...]

Lesen Sie hier ein wichtiges Urteil zum Wegfall einer Voraussetzung für den investitionsbetrag.

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