BFH - Beschluss vom 07.02.2007 (IV B 210/04)
I. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger zu 3 des erstinstanzlichen Verfahrens, im Folgenden Kläger zu 3) war nach den Feststellungen des Finanzgerichts (FG) als atypisch stiller Gesellschafter an einem von der [...]