FG Hamburg - Beschluss vom 02.04.2008 (4 V 308/07)
Die Streitwertfestsetzung beruht auf §§ 52 Abs. 1, 53 Abs. 3 Nr. 3 GKG. Danach ist auch in Verfahren auf Aussetzung der Vollziehung der Streitwert nach der sich aus dem Antrag des Antragstellers für diesen ergebende [...]