BFH - Beschluss vom 14.04.2008 (IX E 2/08)
1. Die Erinnerung ist unbegründet. a) Mit der Erinnerung gemäß § 66 des Gerichtskostengesetzes (GKG) können nur Einwendungen erhoben werden, die sich gegen die Kostenrechnung selbst richten, d.h. gegen Ansatz und Höhe [...]