BFH - Beschluss vom 08.05.2009 (IV B 38/08)
I. Die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) waren Kommanditisten der A-KG (KG). Gegenstand des Unternehmens der KG war der Vertrieb von Handstrickgarnen und Textilien. Im Juli des Streitjahres 1994 erwarb die KG einen [...]