BFH - Beschluss vom 11.03.2009 (VI K 1/08)
Der Nichtigkeitsantrag des Klägers, Beschwerdeführers und Antragstellers (Kläger) ist unzulässig. 1. Da sich die 'Nichtigkeitsklage' des Klägers nicht auf Urteile i.S. von § 578 der Zivilprozessordnung (ZPO), sondern [...]