FG Münster - Urteil vom 24.04.2012 (6 K 1498/11 AO)
Zu entscheiden ist, ob den Klägern (Kl.) aus der Abrechnung zur Einkommensteuer (ESt) 2008 ein höherer Erstattungsbetrag zusteht, weil in der Lohnsteuer(LSt)-Bescheinigung des Arbeitgebers höhere Steuerabzugsbeträge [...]