FG Köln - Beschluss vom 09.02.2012 (15 K 3613/11)
I. Nachdem der Kläger seiner Pflicht zur Abgabe der Einkommensteuer-Erklärung 2009 nicht nachgekommen war, erließ der Beklagte am 31.8.2001 einen Einkommensteuerbescheid 2009, in dem er die Besteuerungsgrundlagen [...]