FG München - Urteil vom 26.11.2003 (3 K 191/01)
I. Streitig ist, ob und in welcher Höhe der Kläger Hinterziehungszinsen schuldet. Der Kläger beantragte am 18. Juli 1989, vertreten durch die Firma R. beim Hauptzollamt ... - ZA - die Überführung eines gebrauchten Pkw [...]