FG Köln - Urteil vom 29.06.2005 (12 K 1489/05)
Die Kläger sind Eheleute, die im Streitjahr 2002 zur Einkommensteuer zusammen veranlagt wurden. Der Kläger erzielt Einkünfte aus selbständiger Arbeit aus seiner Praxis für Physiotherapie. Hierfür erwarb er im April [...]