FG Münster - Urteil vom 14.06.2005 (15 K 354/02 U)
Streitig ist, ob mit Geldspielgeräten erzielte Umsatze umsatzsteuerbar sind. Die Klägerin (Klin.) betrieb im Streitjahr 1998 in E. und in F. je eine Spielhalle, in der ausschließlich Geldspielgeräte aufgestellt waren. [...]