BFH - Beschluss vom 21.08.2006 (X B 154/05)
Die Beschwerde hat keinen Erfolg. 1. Soweit die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) geltend machen, die Rechtssache habe grundsätzliche Bedeutung, ist die Beschwerde unzulässig. Den behaupteten Zulassungsgrund nach § [...]