FG Nürnberg - Urteil vom 25.01.2017 (5 K 368/16)
1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. Streitig ist, ob der Beklagte zutreffend Hinterziehungszinsen wegen der Hinterziehung von Einkommensteuer für die Jahre 2003 - 2012 [...]