BFH - Beschluß vom 20.06.2000 (VIII B 42/99)
Die Beschwerde der Kläger und Beschwerdeführer zu 1 bis 4 (Kläger) ist unzulässig, da die von ihnen geltend gemachte Divergenz nicht hinreichend bezeichnet ist (§ 115 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung --FGO--). [...]