BFH - Beschluß vom 17.08.2000 (VII S 6/00)
I. Dem Antragsteller, Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) kann die beantragte Prozesskostenhilfe (PKH) unter Beiordnung seines Prozessbevollmächtigten nicht gewährt werden, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung [...]