BFH - Beschluß vom 01.07.2002 (VII B 98/02)
Das Rechtsmittel ist unzulässig. Vor dem Bundesfinanzhof (BFH) muss sich --wie auch aus der Rechtsmittelbelehrung in dem vorbezeichneten Urteil hervorgeht-- jeder Beteiligte, sofern es sich nicht um eine juristische [...]