BFH - Beschluss vom 12.10.2006 (IX B 202/05)
I. Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin), eine GbR, erwarb im Jahr 1992 ein unbebautes Areal, das sie mit einem Baustoffmarkt und einem Hotel bebauen und anschließend vermieten wollte. Dazu war die [...]